Das Glücksspielgeschäft boomt – schon seit Jahren und anscheinend unaufhaltsam. Die Umsätze steigen immer noch in dreifacher Millionenhöhe und die staatlichen Steuerstellen profitieren mit.; zumindest in Schleswig-Holstein und dem Rest der Welt.
Abgesehen von der Landesregierung Schleswig-Holstein, ist sich der Rest der Deutschen Bundesländer darüber einig: Das ist TEUFELSWERK! Unsere armen, unmündigen und sparsamen Deutschen müssen wir davor beschützen.
Freier Wille, Grundgesetz und gesunder Menschenverstand – anscheinend haben diese Faktoren nichts mit Politik zu tun. Natürlich will jeder die große berühmte „Schwarze Null“ – aber dafür Steuereinnahmen aus Glücksspiel? Klar! Online-Glücksspiel? Pfui – Nein. Weil? …
Warum ist es erlaubt, in landgestützten Casinos Geld zu verlieren?
Warum ist es erlaubt, in Gaststätten und Spielhallen an Automaten Geld zu verlieren? Und warum ist es in Ordnung daraus Steuern zu ziehen?
Warum werden Unternehmen mit Sitz in Deutschland dazu genötigt – Verzeihung, falsches Wort – ermutigt, sollte es natürlich heißen, jede Verbindung zum Online-Glücksspiel zu kappen?
Warum darf ein deutscher Bürger kein Geld im Online-Casino ausgeben? Warum darf dieser Bürger, falls er es doch tut, seine Zahlungsverpflichtungen verweigern? Warum bekommt dieser gute, deutsche Bürger auch noch Recht vor Gericht?
Ist es in Ordnung diese Glücksspielanbieter um Ihr Geld zu bringen? Weil, sie ja so böse sind? Weil sie ihr Geld verdienen mit etwas, was wir freiwillig und gerne in Anspruch nehmen?
Tja, wie das mit Antworten so ist. Jeder hat sie und keiner weiß was. Deshalb wollen wir hier auch nicht auf alles eingehen (Irgendwann kommen wir sicher darauf zurück). Doch einen Punkt gibt es, der hier von Interesse ist.
Der Zahlungsanbieter PayPal wurde vor einigen Jahren als Tochterfirma von ebay ins Leben gerufen und hat sich 2005 von ebay abgespalten. Eines der besonderen Feature von Papal ist der Käufer- bzw. Verkäuferschutz. Für den Käufer heißt das, dass bei Nichtlieferung oder Fehl- bzw. Falschlieferung PayPal den jeweiligen Betrag einschließlich der Versandkosten dem Käufer wieder gutschreibt.
PayPal gehört in die Kategorie der sogenannten E-wallets, also elektronische Geldbörsen und hat sich über die Dauer der letzten fünfzehn Jahre als seriös und schnell etabliert. Die Beliebtheit des Zahlungsanbieter hat sich auch dadurch, dass der Verkäufer nur die E-Mail-Adresse und keine Bankverbindung erhält, drastisch gesteigert.
So ist PayPal eine der beliebtesten Zahlungsmittel der Deutschen geworden, wobei das Unternehmen weltweit aktuell über 240 Millionen Mitglieder haben soll. So weit so gut.
Dann gab es natürlich auch direkt die ersten Schlaumeier, die sich gesagt haben: „Hey, Online-Casinos sind doch gar nicht erlaubt (außer in Schleswig-Holstein). Wenn ich jetzt verliere, ist das dumme Casino doch selbst schuld, wenn ich nicht bezahle.“ (Stimme aus dem off: „Genau!“) Gesagt, getan. Diese braven, hilfsbereiten und immer liebreizenden Herrschaften haben ihre vorherigen Einzahlungen unter anderem auch über PayPal geleistet. Was liegt da näher, als den Käuferschutz zu beanspruchen. (Stimme aus dem off: „Denn schließlich sind die es auch selber schuld, wenn die sowas anbieten – erst recht, wenn doch das Ganze illegal ist.“)
Das ist jetzt alles ein Klitzekleines bisschen polemisch. Aber alle anderen Alternativen sind nicht tauglich für die Öffentlichkeit. Also bitten wir, uns das hier nachzusehen.
Wo waren wir? Ach ja. Illegal. Teufelswerk. PayPal, ob brav oder nicht, ist seinen vertraglichen Verpflichtungen mehr als einmal nachgekommen. (Stimme aus dem off: „Ganz schön blöd.“) Genug davon, jetzt zu den Fakten:
Beispiele
2015: Spielerin zahlte PayPal 7.777,77 € bei einem Sportwetten-Anbieter ein. Damals gab es keine Regulierung von Sportwetten. PayPal hat die Schulden erlassen.
2016: PayPal zahlte ca. 95.000 € an einen Spieler zurück, der das Geld auch prompt auch in einem Online Casino samt und sonders verlor. PayPal musste auch dieses Geld rückerstatten.
Begründung:
Die Mitwirkung an Zahlungen für den „nicht-regulierten Glücksspielmarkt“ sind ebenfalls nicht rechtens (§ 4 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 i.V.m. §9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 GlüStV; Schriftlicher Bericht des Chefs der Staatskanzlei für die Sitzung des Hauptausschusses am 14. März 2019 zu dem Tagesordnungspunkt 7 “Bericht zum aktuellen Sachstand der Glücksspielstaatsvertragsnovelle”).
Zudem sind Glücksspiele dieser Art illegal. Damit ist der Kaufvertrag zwischen Online-Casino und Spieler nichtig. PayPal stimmte dieser Auffassung zu.
Folge:
Am 16. November 2016 müssen sich diese Fälle deutlich spürbar gehäuft haben, denn da änderte PayPal die AGB‘s und nahm den Käuferschutz explizit für die Online-Casinos zurück:
„3.2. Anspruch auf Käuferschutz kann für den Erwerb der meisten Waren und Dienstleistungen (wie beispielsweise Fahrkarten, immaterielle Güter wie Zugriffsrechte auf digitale Inhalte) mit folgenden Ausnahmen bestehen: …
Auszug PayPal AGB, Stand. 13.7.2019
Achtung
Diese Beispiele sind keine Freibriefe, damit man weiß, wie die Situation ausgenutzt werden kann.
Beispiel 2018:
Ein Spieler berichtet davon, dass er „blauäugig in die Onlinecasinofalle gerutscht“ ist. Obwohl er ab und an mal etwas gewonnen hat, habe er „im Endeffekt Haus und Hof verspielt“. Hier hat er unter anderem die letzte Abbuchung von PayPal in Höhe von 13.000 € zurückgebucht. Anschließend hat er den Zahlungsanbieter über die Rechtswidrigkeit der Zahlung in Kenntnis gesetzt und sowohl Bank- als auch Kreditkartenzugriff sperren lassen. Ob PayPal hier vor Gericht gezogen ist, ist uns nicht bekannt.
Beispiele
Im Jahr 2017 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen die bekannte 888 Holding geurteilt, da diese für das Casinospiel nicht lizensiert war.
Ein Spieler hat seine Einzahlungen in ein Online Casino per Kreditkarte getätigt. Als die Bank dann das Geld von ihm verlangt hat, weigerte sich der Spieler. Die Sache ging vor Gericht und am 21.02.2018 hat das Amtsgericht München zugunsten des Spieles entschieden (Az. 158 C 19107/17). Das Kreditinstitut hätte erkennen müssen, so die Begründung, dass die Zahlung für die Branche Glücksspiel verwendet wurde.
Folgen
Eifrige Spieler und pfiffige Anwälte nahmen dieses Urteil als Grundlage für entsprechende Klagen. Genaue Zahlen liegen uns nicht vor, doch laut Pressestimmen soll eine beträchtliche Anzahl an solchen Klagen eingegangen sein.
Gerichtsurteil des Oberlandesgerichts München
Am 6. Februar 2019 verkündete das OLG München (19 U 793/18), dass Kreditinstitute nicht für Verluste etc. aufkommen müssen.
Ein Anspruch auf Erstattung von Einsätzen bzw. Verlusten gegenüber Kreditinstituten besteht nicht, PayPal eingeschlossen. Die bereits angesprochene Mitwirkung kann geahndet werden, muss aber anscheinend nicht, dennoch ist sie nichtsdestotrotz rechtswidrig.
In Anbetracht des stetig wachsenden Marktes und der damit verbundenen Gewinne, wird sicherlich auch PayPal wieder in das Online-Casino-Geschäft eingreifen. Jedoch wird dies bei der immer noch bestehenden Rechtsgrundlage noch einige Zeit dauern.
Wie hier jeder einzelne vorgeht, mag ihm überlassen sein. Die Chancen auf eine Rückzahlung seitens des Finanzdienstleister sinken jedoch stark gegen Null.